Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Der BGH stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Patienten, indem er feststellt, dass eine wirksame Patientenverfügung in jedem Fall bindend ist. (Beschluss vom 14. November 2018 – XII ZB 107/18)

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich mit den Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung befasst und dabei insbesondere im Hinblick auf lebenserhaltende Maßnahmen festgelegt, wie konkret eine solche Verfügung formuliert sein muss. Demgemäß ist für einen Abbruch einer lebenserhaltenen Maßnahme dann keine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich, wenn die Patientenverfügung für die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation hinreichend präzise formuliert ist.

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